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Partizipation
"Demokratie heißt: sich in seine eigenen Angelegenheiten einzumischen"
-Max Frisch
Damit Kinder sich in einer demokratischen Gemeinschaft in die eigenen Angelegenheiten einmischen, sollten sie zunächst erfahren, dass ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen zulässig sind und ernst genommen werden.
Partizipation verstehen wir als das Recht auf freie, gleichberechtigte und öffentliche Teilhabe der BürgerInnen, an gemeinsamen Diskussions- und Entscheidungsprozessen in Gesellschaft, Staat und Institutionen, in institutionalisierter oder offener Form. Partizipation ist aktive Praxis von Demokratie durch die Subjekte in der Gesellschaft. In einer Demokratie wird Partizipation nicht gewährt, sondern sie ist grundsätzlich ein Recht der Gesellschaftsmitglieder. Partizipation von Kindern und Jugendlichen meint, dass auch sie das Recht und die Fähigkeit zur Teilhabe am demokratischen Prozess haben, und zwar in allen sie betreffenden gesellschaftlichen Feldern und Fragen. Kinder und Jugendliche sind Träger der im Grundgesetz gewährten Rechte. Sie sind BürgerInnen dieses Staates und ihnen stehen wie allen Grund- und Beteiligungsrechte zu. Trotz der allgemeinen grundgesetzlichen Bürgerrechte fehlen gesetzliche Regelungen, die die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen differenzieren und sichern. Bisherige Regelungen verbleiben eher bei Mitsprache- und Mitwirkungsrechten und geben Kindern und Jugendlichen keine (Mit-)Entscheidungsmacht.
